„Ein Ticket. Zwei Urlaube“ – Mobilitäts-Gewinnspiel 2026
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels „Ein Ticket. Zwei Urlaube“ ist die Saalfelden Leogang Touristik GmbH, Mittergasse 21a, ATU46146308, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Kooperationspartner des Gewinnspiels sind die Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH, Wagrain-Kleinarl Tourismus, der Tourismusverband Seefeld – Seefeld, Leutasch, Mösern, Reith und Scharnitz, der Tourismusverband Wildschönau sowie der Tourismusverband Ausseerland Salzkammergut.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnahmeberechtigt ist nur wer in einer Unterkunft in den Destinationen Zell am See-Kaprun, Region Seefeld, Wildschönau, Wagrain-Kleinarl, Ausseerland, Saalfelden Leogang zwischen 1. Juni 2026 und 31. August 2026 mindestens drei Nächte (Mindestaufenthalt) genächtigt hat und nachweislich mit öffentlichem Verkehrsmittel angereist ist. Auf die Art der Buchung und der Unterkunft kommt es dabei nicht an. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters, der teilnehmenden Destinationen, deren Angehörige sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen. Die Teilnahme ist kostenlos.
§ 3 Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel läuft vom 1. Juni 2026 bis zum 07. September 2026 (Einreichfrist). Einreichungen nach dem 07. September 2026, 23:59 Uhr (MESZ), werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens auf dem Server der Plattform.
§ 4 Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt über die Online-Plattform unter www.1ticket-2urlaube.at. Teilnehmer:innen laden folgende Nachweise hoch: (a) Foto oder Scan der Unterkunftsrechnung einer teilnehmenden Destination, aus der sich ein Aufenthalt von mindestens drei Nächten ergibt; (b) Foto, Scan oder PDF des öffentlichen Verkehrstickets bzw. der Buchungsbestätigung für die Anreise.
Zusätzlich sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, beliebige Adresse in Heimatgemeinde bzw. Postleitzahl der Heimatgemeinde, Name der Unterkunft, Anreisedatum und genutztes Verkehrsmittel. Die Angabe einer beliebigen Adresse bzw. der Postleitzahl dient ausschließlich der Überprüfung der wohnsitzbezogenen Teilnahmeberechtigung gemäß § 2 Abs 1. Die Angabe einer vollständigen, Sie unmittelbar identifizierenden Wohnanschrift ist nicht erforderlich.
Als öffentliche Anreise im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Nutzung von Bahn, Bus, oder vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmitteln als Hauptverkehrsmittel. Die Nutzung von Taxi, Rufbus oder Shuttle für die erste bzw. letzte Meile ist zulässig. Die Anreise per Flugzeug ist von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro E-Mail-Adresse ist eine Teilnahme pro Destination zulässig. Mehrfach- oder Kombinationseinreichungen sind möglich, sofern sie sich auf unterschiedliche Destinationen und Aufenthalte beziehen.
Die Einreichung falscher oder manipulierter Nachweise führt ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
§ 5 Teilnehmende Destinationen
Folgende österreichische Tourismusdestinationen mit dem Österreichischen Umweltzeichen nehmen teil: Zell am See-Kaprun, Seefeld, Wildschönau, Wagrain-Kleinarl, Ausseerland, Saalfelden Leogang.
§ 6 Gewinn und Verlosung
In einer ersten Ziehung (September 2026) wird pro teilnehmender Destination ein:e Gewinner:in per Zufallsprinzip ermittelt (Destinationsgewinner:in).
In einer finalen Verlosung (Oktober 2026) wird per Los entschieden, welche Destination welche Destinationsgewinner:in für einen Winterurlaub empfängt.
Der Gewinn umfasst einen Winterurlaub für bis zu vier Personen (3 Nächte) in einer teilnehmenden Destination, inklusive Unterkunft in einem Umweltzeichen-Betrieb (mindestens 3 Sterne). Die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Gewinner:innen wird von der jeweiligen Gastgeber-Destination organisiert und getragen.
Die genaue Ausgestaltung des Gewinnpakets wird nach der Verlosung bekannt gegeben.
Der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar und kann nicht in bar abgelöst werden.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der zufallsbasierten Gewinnermittlung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 7 Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner:innen werden per E-Mail an die bei der Einreichung angegebene Adresse benachrichtigt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein:e Ersatzgewinner:in gezogen. Eine gesonderte Benachrichtigung der nicht gewinnenden Teilnehmer:innen erfolgt nicht.
§ 8 Mitwirkung der Gewinner:innen, Berichterstattung
Die teilnehmenden Destinationen beabsichtigen, den im Rahmen des Gewinns gewährten Winterurlaub („zweiter Urlaub“) redaktionell zu begleiten und die dabei entstehenden Urlaubsgeschichten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilitätskampagne zu verwenden – insbesondere auf Blogs, in Presseaussendungen und in sozialen Medien. Ziel ist es, die öffentliche Anreise als nachahmenswertes Beispiel sichtbar zu machen und über die Gewinner:innen zu berichten.
Zu diesem Zweck werden die Gewinner:innen kontaktiert und um Mitwirkung an Beiträgen gebeten. Die Mitwirkung kann nach Wahl der Gewinner:innen ausschließlich in textlicher Form (z.B. Erfahrungsbericht, Zitat) oder zusätzlich mit Bildmaterial (Fotos) erfolgen.
Die Berichterstattung über die Gewinner:innen sowie eine allfällige Veröffentlichung von Fotos erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung, die vor der Veröffentlichung eingeholt wird. Soweit auf Fotos weitere Personen (z.B. mitreisende Begleitpersonen) erkennbar sind, ist auch deren Einwilligung erforderlich.
Die Teilnahme am Gewinnspiel und der Gewinnanspruch sind von dieser Einwilligung unabhängig. Eine Verweigerung oder ein späterer Widerruf der Einwilligung hat keine nachteiligen Folgen für den Gewinn. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die die Teilnahme beeinträchtigen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewinn (z.B. während des Winterurlaubs) ist für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, technische Probleme, Rechtspflichten) ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern.
§ 11 Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

Eine Initiative für nachhaltige Anreise von sechs mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifizierten Tourismusdestinationen
UMSETZUNG DURCH VIONMO UND NEWSTANDARD.S

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